Schweigepflicht

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© Dr. phil. E. N. Hauser
    03 September, 2017

internethik

Ich unterstehe grundsätzlich der Schweigepflicht. Alles, was Sie mir mitteilen, bleibt vertraulich.

Für Ihre Begleitung könnte es jedoch sinnvoll sein, die Möglichkeit eines Austauschs mit bestimmten Personen einzuräumen (z.B. eine weitere Bezugsperson oder der Hausarzt). In diesem Fall würde ich Sie bitten, mich von der Schweigepflicht gegenüber dieser Person zu entbinden. Die Entscheidung bleibt aber bei Ihnen.

Einzig bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung bin ich verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen, um Sie zu schützen.

 

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