Für Ihre Begleitung könnte es jedoch sinnvoll sein, die Möglichkeit eines Austauschs mit bestimmten Personen einzuräumen (z.B. eine weitere Bezugsperson oder der Hausarzt). In diesem Fall würde ich Sie bitten, mich von der Schweigepflicht gegenüber dieser Person zu entbinden. Die Entscheidung bleibt aber bei Ihnen.
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